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Karl I. von Liechtenstein, Fürst

Elterngenerationen: Kindgenerationen:

Karl I. von Liechtenstein, Fürst

Fürst von Liechtenstein
Adelsgeschlecht: Haus Liechtenstein
Stammdaten

30.07.1569

12.02.1627

persönliche Angaben

Vollständiger Name: Karl I. von Liechtenstein-Nikolsburg zu Feldsberg, Fürst von Liechtenstein-Nikolsburg zu Feldsberg

Eheschließung 1592:
Anna Maria von Czerna-Hora:
4 Kinder

natürlich

Fürstengruft in Wranau bei Brünn (Vranov)

Eltern

Hartmann IV. von Liechtenstein-Nikolsburg zu Feldsberg

Anna Maria von Ortenburg

Ehen
PartnerEhe amOrt
Anna Maria Schembera von Czerna-Hora und Aussee1592
Kinder
Geschwister

1. Fürst von Liechtenstein 1608 - 1627

Karl war der Begründer des fürstlichen Hauses Liechtenstein. Er genoß eine protestantische Erziehung umd die bestmögliche Ausbildung in der Schule der böhmischen Brüder. 1599 trat er zum katholischen Glauben über.

Kurz danach berief ihn Kaiser Rudolf II. als Obersthofmeister in das höchste Hofamt, mit dem auch der Vorsitz im Geheimen Rat verbunden war, und das er mit Unterbrechungen bis 1607 versah. Im gleichen Jahr erhielt er auch das große Palatinat. Im habsburgischen Bruderzwist schloß er sich der Partei von Erzherzog Matthias an, der ihn 1608 in den erblichen Fürstenstand erhob. Nachdem er sich vorübergehend vom politischen Schauplatz zurückgezogen hatte, trat er 1614 die Regierung im neuerworbenen schlesischen Herzogtum Troppau an.
Während des böhmischen Aufstands bezog der Fürst Stellung für Kaiser Ferdinand II. und wurde im Anschluß an die Schlacht am Weißen Berg 1620 mit der Festnahme und Exekution der Rebellen betraut. 1622 bestellte ihn der Kaiser zum ordentlichen Statthalter und Vizekönig von Böhmen, und er erhielt als erstes Mitglied der Familie den Orden vom Goldenen Vlies.
Ebenfalls in diesem Jahr erfolgte die Belehnung mit dem schlesischen Herzogtum Jägerndorf, das zusammen mit Troppau ein besitzmäßiges Äquivalent zur Fürstenwürde bildete. Durch den Erwerb von konfiszierten ”Rebellengütern” wurde der liechtensteinische Grundbesitz wesentlich vergrößert.
Nach Karls Ableben kamen die bereits 1606 in einer Erbeinigung zwischen ihm und seinen Brüden vereinbarten fideikommissarischen Güterregelungen erstmals zum Tragen. (aus: http://www.fuerstenhaus.li/)


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