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Burggraf

Burggraf (lat. praefectus, castellanus oder burggravius):

Aus dem Inbegriff „Graf“ hervorgegangen ist im alten deutschen Reich der „Burggraf“ wesentlich Reichs- bzw. Landesfürstlicher Beamter. Und wie schon der Name besagt, hängt das Amt insofern mit einer Burg zusammen, als dessen Inhaber den Bann über ein bestimmtes, mit einer Burg verbundenes Gebiet zu versehen, d. h. die Obrigkeit zu vertreten und deren Rechte wahrzunehmen hatte. Zu den vornehmsten Obliegenheiten gehörten neben dem militärischen Kommando, das naturgemäß auf Verteidigung eingestellt war, das richterliche Amt (Burggrafen-Gericht) und die Aufsicht über bestimmte Verwaltungszweige (Bauwesen, Gewerbe, Zölle, etc.) Außer den königlichen Burggrafen gab es vorwiegend solche eines geistlichen Fürsten, welche in den untertänigen Städten die Stellung eines „Stadtgrafen“, d. h. eines Vogtes, bekleideten. So etwa in Köln, wo der Burggraf die vom Erzbischof derivierende hohe Gerichtsbarkeit ausübte, genau wie in Mainz, Trier, Straßburg und den anderen fürstlichen Metropolitan-Städten. Nicht selten waren die Landesherren selber Inhaber des Burggrafen-Amtes, um sich bei dessen Ausübung entsprechend vertreten zu lassen. Mit der Zeit kam die genannte Würde immer mehr in die Hände der Regierenden oder sonst hervorragender Geschlechter, um schließlich ein erbliches Lehen zu werden. Im Übrigen unterlag der Begriff im Reich selbst einer vielfältigen, keineswegs eng umschriebenen Deutung, in dem so ziemlich alles, was nach einem Burg-Hauptmann, einem Burg-Verwalter, oder sonst nach einem höheren Burg-Beamten aussah, ganz allgemein als Burggraf  tituliert wurde. Unter den seitens der Reichs-Fürsten in Gebrauch befindlichen Würden nahm der Titel „Burggraf“ seit  jeher eine bevorzugte Stellung ein. Der älteste bekannte Träger dieses Titels war, wie es scheint, der Burggraf von Regensburg, der sozusagen hauptberuflich im Donaugau als Graf zu wirken hatte. In Thüringen gab es u. a. die Burggrafen von Meißen, ein reichsfürstliches Amt das im 15. Jahrhundert und dem Titel nach auch noch im 16. Jahrhundert die Herrn v. Plauen, eine ältere Linie der späteren Fürsten Reuß, innehatten. Aus dem Hause der Burggrafen v. Magdeburg sind die Grafen v. Supplinburg (Kaiser Lothar II.) aus jenem der Burggrafen v. Querfurt die Grafen, später Fürsten v. Mansfeld hervorgegangen. Bekannt ist die Burggrafschaft Nürnberg, welche über die aus Österreich (Raabs an der Thaya) stammenden Grafen von Raabs im Erbwege an das Geschlecht der Hohenzollern gelangte und 1363 die reichsfürstliche Würde bestätigt erhielt. Erwähnung verdienen ferner die Burggrafen zu Dohna, welche seit dem 12. Jahrhundert die reichsunmittelbare Burggrafschaft Donin (heute Dohna bei Pirna) innehatte, welche ihnen 1462 von mächtigen  Nachbarn, den Markgrafen v. Meißen, gewaltsam enteignet wurde.
Auch in den anderen abendländischen Gebieten besagt der „Burggrave“, der „Burgicomes“ in erster Linie den Befehlshaber eines festen Platzes, der in Frankreich wohl mit den „Châtelain“ zusammenfällt, während er sich in Flandern mit dem „Bailli“ überschneidet. In Spanien und Portugal entspricht der „Alcaide“, bzw. „Alcaide Mayor“ (Alcaide Mór) einem gleichen Sachverhalt. Wie man sieht, verdankt die Bezeichnung „Alcaide“ der arabischen Terminologie ihre Entstehung. Unter den z. B. in Portugal gebräuchlichen Titel ist der Zasammehang: „Alcaide Mór e Governador geral“, Oberst-Burggraf und General-Gouverneur, eine nicht seltene Gestaltung.Um nach dem Osten hinüberzugreifen, war in Polen der Burggraf – Kastélan – je nachdem Inhaber einer Burg, Kommandant eines festen Platzes, oder gleichzeitig Befehlshaber eines danach benannten größeren Verwaltungssprengels, dessen Miliz, überhaupt militärisches Aufgebot, der Burggraf zu führen ausersehen war. Es  waren nicht selten Würdenträger, die mit den Bischöfen und Wojwoden (siehe bei Palatin) ihren Sitz im Senat hatten. Demgemäß die erblichen Herrn eines Burg-Bezirkes auch in Böhmen als Burggrafen bezeichnet wurden, insoweit sie eine militärische oder polizeiliche Funktion auszuüben befugt waren. Nicht selten war es ein besonders hoher Titel, wie z. B. der „Burggraf von Karlstein“ Verwahrer des königlichen Archivs und der Kron-Kleinodien gewesen ist, wohingegen die Bezeichnung „Oberst-Burggraf von Böhmen“ bis ins 19. Jahrhundert den ersten Würdenträger des Landes herausheben sollte.
Quelle: Graf Silva-Tarouca, Genealogischen Handbuch des Adels, Gräfliche Häuser, Band 10 (1955).
              http://www.coresno.com/component/content/article/44-ghda-adelsbegriffe.html?start=6

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