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Die Familie der Herren, Freiherren, Grafen, Reichsgrafen von Hochberg sowie Fürsten von Pleß

Hochberg (Hohberg): Schlesisches Uradelsgeschlecht, das 1185 erstmals urkundlich erwähnt wird und dessen vollständie Stammreihe mit dem 1312 bis 1349 in Urkunden genanntendem Ritter Kitzold von Hoberg beginnt. In den folgenden Jahrhunderten entstanden in Schlesien verschiedene Linien des Adelsgeschlechts, darunter die Linien Fürstenstein, Buchwald, Hennersdorf sowie eine niederösterreichische Linie, die im Rahmen von Standeserhebungen den böhmischen Freiherrenstand und böhmischen Grafenstand, den Reichsgrafenstand sowie den preußischen Fürstenstand (Fürsten von Pleß, Grafen von Hochberg und Freiherren zu Fürstenstein.
Bei der Familie von Hochberg handelt es um eine aus dem Herrschaftsgebiet der Markgrafen von Meißen seit dem 12. Jahrhundert nachgewiesene Adelsfamilie, die mit Ritter Kitzold von Hoberg im frühen 14. Jahrhundert bei Dippelsdorf im Kreis Löwenberg in Schlesien ansässig wird.
Die Stammreihe läßt sich zurückverfolgen bis zu dem oben erwähnten Ritter Kitzold von Hoberg (um 1312-nach 1349). Ein Nachfahre Kitzolds von Hoberg, Konrad von Hoberg erwirbt 1509  die Herrschaft Fürstenstein. Das seit 1312 in Schlesien ansässige Geschlecht nennt sich zunächst Hoberg
, später Hohberg und schließlich seit 1714 endgültig Hochberg.
Die Familie wurde 1650 zu Freiherren ernannt, 1666 zu Grafen und 1683 durch Kaiser Leopold I. zu Reichsgrafen erhoben. Ab 1847 durch Erbzufall des Fürstentums Pless, Erhöhung der Familie der Grafen von Hochberg zu Fürsten von Pless.

 

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