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Grafen von Mansfeld




Bei den Grafen von Mansfeld handelt es sich um ein eines der ältesten deutschen Adelsgeschlechter mit Besitzungen im nördlichen Teil des Hassegaus am östlichen Rand des Harzes.
Erste urkundliche Erwähnung des Namens "Mansfeld" um 973. In diese Zeit dürfte auch die Entstehung des Mansfelder Grafengeschlechts fallen. Mit Hoyer von Mansfeld, Graf im Hassegau wird 1050 der erste Mansfelder namentlich erwähnt. Er war verheiratet mit Christina, einer Tochter des askanischen Grafen Siegfrieds II. von Weimar-Orlamünde und gilt als der eigentliche Ahnherr der Familie, wenngleich erst mit seinem Sohn Hoyer I. von Mansfeld (Hoyer der Große) eine durchgehende Überlieferung der Familiengeschichte einsetzt. Hoyer I. war auch der erste seiner Familie, der in Anlehnung an die Stammburg Mansfeld den Titel "Graf von Mansfeld" führte. Er fiel 1115 als Feldmarschall des salischen Kaisers Heinrichs V.  in der verlorenen Schlacht am Welfesholz. Hoyer der Große wird in der Geschichtsschreibung mitunter auch als Hoyer II. geführt, da er nicht der erste Träger dieses Vornamens in seiner Familie war.
Im Jahre 1079 erhielten die Mansfelder von Kaiser Heinrich IV. das Gaugrafenamt. Damit bestrafte der Kaiser die Wettiner, die das Amt bis dahin inne hatten, sich aber gegen ihn aufgelehnt hatten. Die Grafen von Mansfeld waren Reichsunmittelbare und damit nur dem Kaiser lehenspflichtig. Außerdem besaßen sie das Berg- und Münzrecht und übten die Gerichtsbarkeit aus.
Mit dem Tode des ohne männliche Nachkommen verstorbenen Grafen Burchard I. im Jahre 1229 übernahm dessen Schwiegersohn Burchard VI. von Querfurt die Regentschaft und begründete damit den Mansfeld-Querfurter Stamm.
Sophie von Mansfeld war die Erbtochter von Burchard I. Graf von Mansfeld (+ 13.12.1229), des letzten männlichen Mansfelders, mit dessen Tod die ältere Linie der Grafen von Mansfeld (Älterer Stamm der Grafen von Mansfeld) im Mannesstamm erlischt. Durch die Heirat mit dem Querfurter Burggrafen Burchard (Burkhard) kamen die gräflichen Besitzungen Mansfeld an die Herren von Querfurt, die fortan zusätzlich auch den Titel des Mansfelder Grafen führten. Sophies Ehemann, Burchard von Querfurt (nach R. Seidel Burkhard VI. von Querfurt und als 1. Burggraf von Magdeburg Burkhard I.), wurde als Burchard II. von Mansfeld zum Begründer der Mansfeld-Querfurter Linie (Querfurter Stamm oder Neuerer Stamm).
  

Ab 1246 nannten sich die männlichen Mitglieder dieses Mansfeld-Querfurter Stammes nur noch "Graf von Mansfeld". 
Günther III. von Mansfeld-Querfurt (1410-1475) war Stammvater aller späteren Grafen von Mansfeld, da die beiden ersteren Linien 1492 mit dem Tode Gebhards VI. von Mansfeld und 1499 mit dem Tode von Volrad III. von Mansfeld im Mannesstamm ausgestorben waren.
1501 nach dem Tode des Grafen Volrads III. spaltete die bisher größte Erbteilung das Haus Mansfeld in die Linien der Grafen zu Mansfeld-Vorderort (Albrecht V.), Mansfeld-Mittelort (Gebhard VII.) und Mansfeld-Hinterort (Ernst I.). Die Linien Mansfeld-Mittelort und Mansfeld-Hinterort erloschen 1602 bzw. 1666 im Mannesstamm.
1563 kam es zu einer erneuten Erbteilung, diesmal des Hauses Mansfeld-Vorderort.
1563 Aufteilung von Mansfeld-Vorderort unter den Söhnen von Ernst II. :
Es entstanden 6 Linien der ursprünglichen Gesamtgrafschaft M.-Vorderort:

1. Linie Mansfeld-Vorderort-Bornstedt
(1780 im Mannesstamm erloschen):
    Philipp II. von Mansfeld-Vorderort (+1546) erhielt nach dem Tode seines Vaters 
    die Herrschaft Bornstedt. Bei der Teilung von 1563 war er schon verstorben, so dass 
    sein Sohn Bruno II. (I.) von Mansfeld-Vorderort (1545-1615) die Herrschaft
    Bornstedt übernahm.
 
2. Linie Mansfeld-Vorderort-Heldrungen (1572 oder 1575 im Mannesstamm erloschen):
    Stifter Johann Ernst I. (Hans Ernst I.) von Mansfeld-Vorderort (+1575 o. 1572)
3. Linie Mansfeld-Vorderort-Eisleben (1710 im Mannesstamm erloschen):
    Stifter Johann Georg I. (Hans Georg I.) von Mansfeld-Vorderort (+1579)
4. Linie Mansfeld-Voderort-Friedeburg (1626 im Mannesstamm erloschen):
    Stifter Peter Ernst I. von Mansfeld (+ 1604)
5. Linie Mansfeld-Vorderort-Arnstein (1615 im Mannesstamm erloschen):
    
Stifter Johann Albrecht I. von Mansfeld (Hans Albrecht I.; gest. 1586)
6. Linie Mansfeld-Vorderort-Artern (1631 im Mannesstamm erloschen):
   
Stifter Johann Hoyer II. (Hans Hoyer II.; gest. 1585)

Am 31.03.1780 verstarb Graf Joseph Wenzel von Mansfeld-Vorderort-Bornstedt ohne männliche Nachkommen. Mit ihm endete der letzte Zweig des gräflichen Hauses Mansfeld im Mannesstamm. Seine Halbschwester
Maria Isabella von Mansfeld-Vorderort-Bornstedt (1750-1794) heiratete 1771 den späteren Fürsten Franz de Paula Gundackar von Colloredo (1731-1807). Am 29.11.1780 wurde von Kaiserin Maria Theresia die Namens- und Wappenvereinigung Colloredo-Mannsfeld genehmigt und nochmals 1789 kaiserlich bestätigt. Der erstgeborene Sohn des Fürsten konnte sich fortan Fürst von Mansfeld nennen, während die jüngeren Söhne und Töchter sich Grafen oder Gräfinnen von Collorado-Mannsfeld nannten.



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