Familie der Reichsfreiherren und Reichsgrafen von Schönborn
Die Familie der Freiherren und Grafen von Schönborn entstammt dem hohen Adel im Heiligen Römischen Reich und läßt sich auf ein Ministerialengeschlecht zurückführen, das bereits vor 1180 zur rheinischen Ritterschaft gehörte und zur Reichsunmittelbarkeit aufgestiegen war. Ihr Stammgebiet befand sich bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts im Rheingau und im Taunus. Durch Erbschaft, Kauf und Belehnung erwarb die Familie Ländereien und Güter beiderseits des Rheins, am Main und im Taunus. Ihr Lebensraum dehnte sich aus bis nach Kurmainz und Franken. Die Familie stellte vor allem eine Reihe bedeutender kirchlicher Würdenträger im süddeutschen Raum, darunter Bischöfe, Fürstbischöfe und Erzbischöfe.
1663 Reichsfreiherrenstand.
1701 Erhebung in den Reichsgrafenstand.
Siehe auch:
1) http://www.schoenborn.de/102.html?&L=
2) http://de.wikisource.org/wiki/BLK%C3%96:Sch%C3%B6nborn,_die_Herren_und_Grafen,_Genealogie
Angehörige des Adelshauses
- Anna Barbara von Schönborn
- Friedrich Carl von Schönborn, Fürstbischof
- Georg von Schönborn
- Irma von Schönborn-Buchheim
- Johann Philipp Franz von Schönborn, Fürstbischof
- Johann Philipp von Schönborn, Fürstbischof
- Lothar Franz von Schönborn, Kurfürst und Erzbischof
- Melchior Friedrich von Schönborn, Graf
- Philipp Erwein von Schönborn zu Freienfels-Eschbach
- Sophia Therese von Schönborn-Buchheim, Reichsgräfin