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Landsässiger Adel

Landsässiger Adel: Bezeichnung für Adelsfamilien im Heiligen Römischen Reich, die im Gegensatz zum reichsunmittelbaren Adel nicht direkt dem Kaiser, sondern der Landeshoheit eines Landesherren unterworfen waren. Der landsässige Adelige musste ein Haus mit mindestens einer Grundherrschaft führen und war verpflichtet, für den Schutz seiner Bauern zu sorgen und sich mit einem angemessenen Kontingent am militärischen Aufgebot des Landesherrn zu beteiligen.

Quellen:
1. Peter C.A. Schels: Kleine Enzyklopädie des deutschen Mittelalters (
www.mittelalter-lexikon.de)
2.  
http://www.adelsrecht.de/Lexikon/lexikon.html
Adelsrechtliche Begriffe
 
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