historische Bedeutung:
Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin (1675–1713) wünschte das gute Jagdrevier um Bakendorf und die angrenzenden Güter der Hagehower Gegend seinen Besitzungen einzuverleiben, da dasselbe an seine Wildbahn grenzte und von seiner Residenz aus leicht zu erreichen war. Er schloss deshalb im Jahre 1709 mit dem Besitzer von Bakendorf, Gammelin, Vietzen und Kadelübbe, dem Geheimen Rat Ernst Christoph von Koppelow, einen Tauschvertrag , durch welchen dieser für die ebengenannten, bis dahin zu dem ritterschaftlichen Amte Wittenburg gehörenden Güter das Amt Ivenack , also den ganzen ehemaligen Klosterbesitz, als ein freies Allodium, jedoch mit Vorbehalt der landesfürstlichen Hoheiten und Gerechtigkeiten, auch Reichs-, Kreis- und gemeiner Landsteuer und mit der Bedingung, dass es an keinen potentiorem wiederveräussert werde, dazu noch 5000 Thaler zur Erbauung eines neuen Wohnhauses erhielt.(zit. aus http://www.lexikus.de/Album-Mecklenburgischer-Schloesser-und-Landgueter-Band-1/Ivenack )
Unter Ernst Christoph von Koppelow wurden Schloss und Kirche zu Ivenack wieder aufgebaut.
Nach dem Tode von Koppelows heiratete seine Witwe Helmut von Plessen, wodurch dieser in den Besitz von Ivenack kam, nach Plessens Tod durch Erbschaft an die Familie von Maltzahn.
Docnr: 14023