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Christoph Daniel I. von der Schulenburg

Elterngenerationen: Kindgenerationen:

Christoph Daniel I. von der Schulenburg

Königl.Sardinischer General der Infanterie, Herr auf Angern und Krüssau
Adelsgeschlecht: Schulenburg (Herren, Reichsfreiherren, Reichsgrafen, preußische Grafen)
Stammdaten

11.02.1679

22.11.1763

Angern

persönliche Angaben

Blieb unverheiratet. 

natürlich

Eltern

Henning Christoph von der Schulenburg

Maria Dorothea von Legat

Ehen
Kinder
    Geschwister

    Ging 1701 nach Savoyen und trat als Fähnrich in das Schulenburg'sche Regiment ein, dessen Chef seinerzeit Johann Matthias  von der Schulenburg war.
    1716 Oberstleutnant, 1725 Oberst, erhielt 1729 nach dem Tod seines Onkels Levin Friedrich I. von der Schulenburg (1670-1729; kgl. sardinischer Generalfeldzeugmeister) das deutsche Schulenburg'sche Regiment, 1735 Generalmajor. 1742 Generalleutnant und 1744 kgl.-sardinischer General der Infanterie.
    Nahm 1747 seinen Abschied und wohnte seit 1754 in Angern.
    Durch seinen sardinischen Dienst vermögend geworden, konnte er die Angern'schen Gläubiger auszahlen, aus seinem Privatvermögen das Gut kaufen und 1738 Angern-Vergunst hinzukaufen, so dass das bisher stets geteilte Angern in einer Hand vereinigt werden konnte Di jüngere Linie des weissen Stammes verfügte so über den ungeteilten Besitz von Angern, das von Christoph Daniel I. von der Schulenburg in ein Fideikommiss überführt wurde. Auch aus dem 1756 aus seinen sardinischen Ersparnissen von Otto Christoph von Arnim gekaufte Gut Krüssau im Kreis Jerichow II bildete er ein Fideikommiss. Da Christoph Daniel unverheiratet blieb, regelte er die zukünftigen Besitzverhältnisse von Angern und Krüssau in seinem Testament von 1762. Dies schrieb vor, dass Angern und Krüssau an verschiedene Erben gehen sollte und beide Fideikommisse nie in einer Hand vereinigt werden durften. Die ursprüngliche Erbschaftsregelung sah zunächst vor, dass Angern an
    seinen gleichnamigen Neffen (Christoph Daniel II. von der Schulenburg), den 3. Sohn seines Bruders Heinrich Hartwig I., gehen sollte, schloss diesen aber schon 1763 von der Erbfolge aus und bestimmte Alexander Friedrich Christoph von der Schulenburg, den vierten und jüngsten Sohn Heinrich Hartwigs I., zum künftigen Fideikommisshern von Angern. Krüssau erhielt sein Cousin Heinrich Werner Gottlieb von der Schulenburg (1696-1764), den Sohn von Heinrich XII. von der Schulenburg.


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