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Helmuth von Plessen, Reichsgraf

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Helmuth von Plessen, Reichsgraf

Reichsgraf von Plessen, Herr auf Cambs und Torgelow, Herr auf Gut und Schloss Ivenack, Königlich polnischer und kurfürstlich sächsischer Kammerherr, Wirklicher Geheimer Rat und Staatsminister, Gesandter beim Dänischen Hof
Adelsgeschlecht: Plessen (v. Plessen, v. Scheel-Plessen, v. Pl.-Cronstern, Freiherren v. Maltzahn Grafen v. Plessen)
Stammdaten

04.04.1699

16.03.1761

Cambs

Ivenack

persönliche Angaben

Eheschließung nach dem 23.06.1721:
Juliane von Francke, Witwe des Ernst Christoph von Koppelow (1659-1721):
keine Kinder

natürlich

Kirche zu Ivenack

Eltern

Dietrich Joachim von Plessen

Gertrud Eleonore von Lepel

Ehen
PartnerEhe amOrt
Juliane von Francke
Kinder
    Geschwister

    1741 im Kursächsischen Reichsvikariat in den Reichsgrafenstand erhoben.

    Durch seine Heirat mit Juliane von Francke, der Witwe des Ernst Christoph von Koppelow (1659-1721), kam Helmuth von Plessen in den Besitz von Gut und Schloss Ivenack. Seine Ehe blieb kinderlos.
    Er machte die Ivenacker Güter zu einem Fideicommiss und vererbte dieses durch testamentarische Verfügung vom 06.03.1761 auf den ältesten Sohn seiner Schwester Elisabeth Magdalen von Plessen, den Freiherrn Helmuth Burchard Hartwig von Maltzahn aus dem Hause Cummerow, unter der Bedingung, dass er und nach ihm der jeweilige Besitzer des Majorates Ivenack den Namen und das Wappen eines Reichsgrafen von Plessen neben dem eines Freiherrn von Maltzahn zu führen habe. Dieser Grafentitel wurde auch durch ein Diplom des Kaisers Joseph II. vom 25.09.1765 und durch ein königlich preussisches Diplom vom 02.06.1766 bestätigt.


    14022

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    Urheber: Gordito1869

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