Suche:
suche starten
Login

Johann I. Joseph von und zu Liechtenstein, Fürst

Elterngenerationen: Kindgenerationen:

Johann I. Joseph von und zu Liechtenstein, Fürst

Fürst von und zu Liechtenstein
Adelsgeschlecht: Haus Liechtenstein
Stammdaten

26.06.1760

20.04.1836

Wien

Wien

persönliche Angaben

Eheschließung Wien 12.04.1792:
Landgräfin Josephine Sophie zu Fürstenberg-Weitra (*21.06.1776 +23.02.1848):
14 Kinder

natürlich

Liechtensteinischen Familiengruft im mährischen Vranov u Brna (Wranau bei Brünn), Wallfahrtskirche (Neue Gruft)

Eltern

Franz Joseph I. von und zu Liechtenstein, Fürst

Marie Leopoldine von Sternberg (Leopoldine von Sternberg)

Ehen
PartnerEhe amOrt
Josephine Sophie zu Fürstenberg-Weitra (Josefa zu Fürstenberg-Weitra)12.04.1792Wien
Kinder
Geschwister

10. Fürst von und zu Liechtenstein 1805-1836

Johann I. begann seine Laufbahn 22jährig als Leutnant in der kaiserlichen Armee. Er avancierte rasch und nahm bereits acht Jahre später als Oberst an den Türkenkriegen teil. Der Fürst kämpfte in den Napoleonischen Kriegen und griff auch am Verhandlungstisch wesentlich in die Geschicke Österreichs ein: Er zeichnete an maßgeblicher Stelle verantwortlich für das Zustandekommen des Friedens von Preßburg (1805) und führte weit weniger erfolgreich die Verhandlungen zum Frieden von Schönbrunn (1809). 1810 schloß er seine militärische Karriere im Rang eines Feldmarschalls ab und betätigte sich in der Folge nur mehr auf ökonomischem Gebiet.
Durch gezielten Ausbau der Land- und Forstwirtschaft und eine durchgreifende Reorganisation der Verwaltung trug der Fürst den Erfordernissen eines modernen Gutsbetriebs Rechnung.
Richtungweisend zeigte er sich auch auf dem Gebiet der Gartenkunst mit der Anlage von Biedermeiergärten und Parklandschaften nach englischem Vorbild auf seinen Herrschaften und in Wien.
1806 nahm Napoleon das Fürstentum Liechtenstein in den Rheinbund auf und legte dadurch den Grundstein zur Souveränität des Landes. Im Zuge der politischen Neuordnung Europas nach dem Wiener Kongress war Liechtenstein 1815 Mitglied des Deutschen Bundes geworden. Diese Mitgliedschaft war eine nochmalige Bestätigung der staatlichen Souveranität Liechtensteins. Neben zahlreichen Neuerungen auf den Gebieten der Rechtsprechung und der Verwaltung gab er dem Fürstentum 1818 eine landständische Verfassung. (aus: http://www.fuerstenhaus.li/)


3088

Kommentar

Personen alphabetisch
 
Impressum