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Ferdinand Otto von Westerholt, Reichsfreiherr

Elterngenerationen: Kindgenerationen:

Ferdinand Otto von Westerholt, Reichsfreiherr

Reichsfreiherr von Westerholt, kurkölnischer Kämmerer (1719), Wirklicher kurfürstlicher und Geheimer Rat (1724)
Adelsgeschlecht: Westerholt (Westerholt-Gysenberg), Reichsfreiherren und Reichsgrafen von W. und W.-G.
Stammdaten

1683

1741

persönliche Angaben

Eheschließung 1714:
Maria Agnes Freiin von Ketteler (zu Sythen):
Sohn:
Joseph Clemens August Maria Freiherr von und zu Westerholt-Gysenberg, (1720–1767)

natürlich

Eltern

Bernhard Heinrich Burkhard von Westerholt zu Westerholt und Alst

Henrika Johanna von Aschebrock zur Ma(h)lenburg

Ehen
PartnerEhe amOrt
Maria Agnes von Ketteler zu Sythen, Freiin1714
Kinder
Geschwister

keine erfasst

Bei seiner 1714 erfolgten Eheschließung mit Maria Agnes Freiin von Ketteler erhielt der Ehevertrag die Bestimmung, daß bei weiblicher Erbfolge der Ehemann Namen und Wappen der Familie von Westerholt anzunehmen habe. 1726 Gründung des Westerholt-Gysenberg'schen Fideikommisse durch Ferdinand Otto von Westerholt, der die Fideikommissbestimmungen zusammen mit seinem Bruder Johannes Freiherr von Westerholt (1685-1729) ausgearbeitet hatte. In dem Fideikommiss von 1726 regelte Ferdinand Otto Reichsfreiherr von Westerholt die Vereinigung des Besitzes der Familie sowie der Erbschaft des letzten Herrn von Gysenberg, Adolph Arnold Robert Freihherr von Gysenberg (1663-1725), Domherr zu Hildesheim, zu einem Majorat. Besagter Freiherr von Gysenberg, ein Onkel der Ehefrau des Freiherren Ferdinand Otto von Westerholt, hatte am 30.03.1725 testamentarisch verfügt, dasß die Erben des Majorats künftig den Namen "von und zu Westerholt-Gysenberg" führen sollten.


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