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Westerholt und Westerholt-Gysenberg

Westerholt (Westerholt; von und zu Westerholt-Gysenberg; Westerholt-Hackfort). Westfälischer Uradel mit gleichnamigem Stammhause bei Recklinghausen, der mit Ritter Henricus de Westerholte 1225 urkundlich (s. Westf. Urk.-Buch, Band VII, Nr. 270a) zuerst erscheint und dessen Stammreihe mit Wessel von Westerholt 1350 beginnt.  Hendrik (Heinrich) von Westerholt (um 1518-1570), heiratete Agnes von Raesfelt, Erbin von Hackfort und wird zum Stammvater der Linie Westerholt-Hackfort. - Stammwappen der von Westerholt: Von Schwarz und Silber gespalten und 2mal geteilt in verwechselten Farben.  Auf dem Helme mit schwarz-silbernem Wulst und gleichen Decken ein wachsender silberner Schwan, dessen rechter Flügel schwarz-silbern-schwarz, der linke silbern-schwarz-silbern geteilt ist.«  (S. 614, Gotha. Genealog. Taschenbuch der Adeligen Häuser, Teil A, 38. Jg. 1939).

Die Familie von Westerholt blüht in 3 Linien:
- Die Reichsgrafen von Westerholt in Bayern (Grafendiplom vom 22.09.1790; s.o.)
- Die Reichs- und Burggrafen zu Westerholt und Gysenberg (Reichsgrafendiplom vom 06.08.1790)
- Die Freiherren von Westerholt-Hackfort in der Provinz Geldern

Standeserhebungen:

Stamm Westerholt:
Reichsfreiherrenstand 1667, verliehen von Kaiser Leopold I., für Burkhard von Westerholt (1621-1682), fürstlich münsterscher Geheimer Hofrat und Gesandter auf dem Reichstag zu Regensburg im Jahre 1667. Nach einer der Familie vorliegenden Stammtafel war Nicolaus Vincenz von Westerholt (um 1625-1667) der erste Reichsfreiherr von Westerholt.
Reichsgrafenstand am 22.09.1790 zu München für Johann Jacob Freiherr von Westerholt (1727-1814), aus dem älteren Ast der älteren Linie der Familie von Westerholt (Stammsitz Westerholt), kurfürstlich-kölnischer und trierer Kammerherr und fürstlich thurn- und taxischer Geheimrat und Oberhofmarschall durch Kurfürst Karl Theodor von Pfalzbayern in dessen Funktion als Reichsvikar.
Dietrich Conrad Adolf von Westerholt (1658-1702) wurde bereits 1700 von Kaiser Leopold I. in de Reichsgrafenstand erhoben. Die Reichsgrafenwürde erlosch jedoch mit seinem Tode im Jahre 1702, da er keine männlichen Nachkommen hinterließ.


Linie Westerholt-Gysenberg (aus der jüngeren Linie der Familie von Westerholt):


Ferdinand Otto Reichsfreiherr von Westerholt (1683-1741), Sohn des Henrich Bernhard Burckhard Reichsfreiherr von Westerholt (1657-1707), wurde durch den Kölner Erzbischof und Kurfürsten Clemens August von Bayern 1719 zum kurkölnischen Kämmerer und 1724 zum Wirklichen kurfürstlichen und Geheimen Rat ernannt. Bei seiner 1714 erfolgten Eheschließung mit Maria Agnes Freiin von Ketteler zu Sythen erhielt der Ehevertrag die Bestimmung, daß bei weiblicher Erbfolge der Ehemann Namen und Wappen der Familie von Westerholt anzunehmen habe. 1726 Gründung des Westerholt-Gysenberg'schen Fideikommisse durch Ferdinand Otto von Westerholt, der die Fideikommissbestimmungen zusammen mit seinem Bruder Johannes Freiherr von Westerholt (1685-1729) ausgearbeitet hatte. In dem Fideikommiss von 1726 regelte Ferdinand Otto Reichsfreiherr von Westerholt die Vereinigung des Besitzes der Familie sowie der Erbschaft des letzten Herrn von Gysenberg, Adolph Arnold Robert Freihherr von Gysenberg (1663-1725), Domherr zu Hildesheim, zu einem Majorat. Besagter Freiherr von Gysenberg, ein Onkel der Ehefrau des Freiherren Ferdinand Otto von Westerholt, hatte am 30.03.1725 testamentarisch verfügt, dasß die Erben des Majorats künftig den Namen "von und zu Westerholt-Gysenberg" führen sollten.
Sohn und Erbe des Fideikommisses Westerholt-Gysenberg war Joseph Clemens August Maria Freiherr von und zu Westerholt-Gysenberg (1720-1767), seit 1744 mit Billigung Kaiser Karls VII. erster Träger des Namens Westerholt-Gysenberg und Inhaber des neuen vereinigten Wappens, der mit Wilhelmine Franziska Freiin von der Reck(e), einer Verwandten der Gysenberger verheiratet war.
Mit dem Tod des Freiherren Joseph von und zu Westerholt-Gysenberg im Jahre 1767 erlosch diese männliche Linie der Familie von Westerholt, so daß das Adelsgeschlecht der Westerholt-Gysenberg über die weibliche Linie der Erbtochter Wilhelmine von und zu Westerholt-Gysenberg (1757-1820) fortgeführt wurde. Nach den Bestimmungen des Fideikommisses mußte ihr Ehemann Ludolph Friedrich Freiherr von Boenen zu Berge (1747-1828)
Namen und Wappen der von Westerholt-Gysenberg annehmen. Die Namensänderung in Ludolph Friedrich Reichsfreiherr von und zu Westerholt-Gysenberg wurde 1779 durch Dekret von Kaiser Joseph II. bestätigt.
Am 06.08.1790 wurde Ludolph Friedrich von und zu Westerholt-Gysenberg  durch Kurfürst Karl Theodor von Pfalz-Bayern in dessen Funktion als Reichsvikar nach dem Tode Kaiser Josephs II. unter dem Namen Reichs- und Burggraf von Westerholt und Gysenberg in den Reichsgrafenstand erhoben.
Die Erbfolge trat 1828 sein ältester Sohn Maximilian Friedrich Reichsgraf von und zu Westerholt-Gysenberg (1772-1884) an.

Quellen:
- Heike Biskup: Die "Buchsammlung Westerholt-Gysenberg" im Stadtarchiv Bottrop.
  Aus: http://www.ulb.uni-muenster.de/hbw-projekte/westerholt-ausstellungskatalog/html/einfuehrung.html
. Kneschke, Ernst Heinrich: Deutsche Grafenhäuser der Gegenwart in heraldischer, historischer und genealogischer Beziehung.
  Bd. 2. Leipzig 1853. Die Grafen von und zu Westerholt S. 668-671



 

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