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Herren, Freiherren und Grafen von Herberstein

Herberstein: Seit 1287 in der Oststeiermark nachweisbares Adelsgeschlecht, dessen Stammburg (bzw. Stammschloss) Herberstein in der Steiermark an der Feistritz liegt und dessen Stammreihe mit dem 1286/1287 bezeugten Otto von Aflenz (gest. 1340) aus der Familie der Ritter von Aflenz beginnt. Dieser Stammvater Otto von Aflenz, der sich später Otto von Hartberg nannte, verfügte wahrscheinlich über Besitz in der nördlichen Oststeiermark. 1290 erwarb er die Burg Herberstein und änderte 1320 nochmals seinen Namen in "von Herberstein", womit er einem der bedeutendsten steirischen Adelsgeschlechter seinen Namen gab.
Standeserhebungen:
1528 durch Diplom von
Kaiser Karl V. der Titel "Liebe Getreue"
1531 durch Kaiser Ferdinand I. der Titel "Die Freien".
1537 Reichsfreiherrenstand durch
Kaiser Ferdinand I.
Gnadenerlass durch Kaiser Ferdinand I.: Erb-Kämmerer und Erb-Truchsessamt in Kärnten für das freiherrliche Haus.
1644 erbländisch-österreichischer Grafentitel durch
Kaiser Ferdinand III. für die ältere oder steiermärkische Linie.
1659 Grafenstand für die übrigen Linien des Hauses durch
Kaiser Leopold I.
Am 30.07.1710 Erhebung in den Reichsgrafenstand unter Kaiser Joseph I.
Neben der steirischen (steiermärkischen) Linie des Hauses Herberstein (oder Hauptlinie) entwickelte sich um 1600 eine schlesische Linie und Grafschaft Glatzer Linie des Hauses Herberstein, dessen Gründer der kaiserliche Kammerrat Johann Bernhard d. Ä. Freiherr von Herberstein (gestorben 1665) war. Sein Sohn, Johann Friedrich Graf von Herberstein (auch: Johann Friedrich d. Ä. von Herberstein (
1626-1701), wurde durch Heirat Besitzer der großen Majoratsherrschaft Grafenort in der Grafschaft Glatz.
Die Herbersteiner standen über Jahrhunderte als
 Landeshauptleute der Steiermark, Offiziere aller Dienstgrade bis zum Feldmarschall, Diplomaten, Beamte, Hofleute, Staatsminister sowie Geistliche und Bischöfe in Diensten der Habsburger

Angehörige des Adelshauses

Adelsgeschlechter
 
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