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Herren und Freiherren von Münchhausen

Münchhausen: Niedersächsischer Uradel mit gleichnamigem Stammhause bei Loccum, der mit dominus Rembertus, pater Gyseleri de Monichusen, 1183 urkundlich (vgl. G. S. Treuer, Gründl. Geschlechts-Historie, Göttingen 1740) zuerst erscheint; die Stammreihe beginnt mit Rembertus 1239. - Wappen: In Gold ein Mönch in weißer Kutte mit schwarzem Skapulier, in der Rechten einen roten Krummstab, in der Linken einen roten Buchbeutel haltend.  Auf dem Helme mit schwarz-goldenen Decken der Mönch.«  (S. 348, Gotha. Genealog. Taschenbuch der Adeligen Häuser, Teil A, 41. Jg. 1942).
Ausbreitung und Erwerb ansehnlicher Güter im Braunschweig-Lüneburgischen, in Thüringen, Westfalen, im Brandenburgischen und Anhaltschen, Bückeburgischen, Braunschweig-Wolfenbüttelschen, Hessen-Schaumburgischen, Lippe-Detmoldschen und Waldeckschen.
Mit den beiden Söhnen des Ritters Rembert II. von Münchhausen, Justatius I. (urkundlich 1269 - 1297) und Gieseler II. von Münchhausen bzw. Gemeler II. von Münchhausen (urkundlich 1260 - 1286) teilte sich das Geschlecht schon im Mittelalter in eine schwarze Linie und eine  weiße Linie. Die Vertreter der schwarzen Linie besaßen 1433-1618 die Erbmarschallwürde de Fürstentums Minden. Nachdem Hilmar von Münchhausen (1512-1573) aus der schwarzen Linie der Familie 1564 die Herrschaft Leitzkau zu freiem Eigentum erworben hatte, führten seine Nachkommen verschiedentlich den Freiherrentitel ohne dass jemals eine förmliche Erhebung in den Reichsfreiherrenstand erfolt war.
Die meisten Linien des Hauses erhielten im 19. Jahrhundert (1843, 1862, 1864 und 1867) durch das preußische Heroldsamt eine Bestätigung des Freiherrenstandes.

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