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Reisfreiherren, Reichsgrafen, Grafen und Fürsten zu Innhausen und Knyphausen

Innhausen und Knyphausen.  Reformiert. - Friesisches Häuptlingsgeschlecht, vermutlich edelfreier Herkunft, das neben vielen anderen Gütern seit dem 15. Jahrhundert die beiden reichsunmittelbaren Herrlichkeiten Innhausen und Knyphausen besaß.  Seine Stammreihe beginnt mit dem Grote Onneken, Häuptling zu Sengwarden, * um 1350, + vor 6. April 1409 - vermutlich 24. Aug. 1405 - urkundlich (Ostfries. Urk-Buch I, Nr. 216).  Dessen jüngerer Sohn Iko, der eine Enkeltochter des Ino Tiarksena, 1350 Richters von Östringen und mutmaßlichen Erbauers der Burg Innhausen, heiratete, war Häuptling zu Innhausen; sein Enkel Folef erwarb durch Erbschaft von seines Vaters Schwestersohn Knyphausen (1624 an Oldenburg abgetreten) und nahm den Namen „zu Innhausen und Knyphausen“ an.  Folefs Enkel Wilhelm brachte durch seine Heirat mit Hyma, Tochter und Erbin des Unico Manninger, letzten Häuptlings aus diesem Geschlecht, die Herrlichkeit Lütetsburg an sein Haus (11. Juni 1554): aus diesem Besitz wurde 1584 ein Fideikommiß gestiftet. - Reichsfreiherr mit „Freiherren zu Eltern und Vogelsang, Erbmeier zu Bastenach (Bastenack)“ Prag 14. Juni 1588 (für Iko und Wilhelm zu Innhausen und Knyphausen, Herren auf Lütetsburg); als Edle Panner- und Reichsfreiherren bestätigt, mit der Bestimmung, daß der jedesmalige Besitzer der Majoratsherrschaft Lütetsburg (derzeitiger Besitz der fürstl. Linie) den Titel „Edler Herr zu Lütetsburg und Bergum“ führen soll, Ebersdorf 19. Sept. 1635; bestätigt Regensburg 28. Nov. 1640 (beides für die Söhne des vorgenannten Wilhelm).
Reichsgrafenstand am 09.03.1694 zu Wien.
Am 23.07.1816 hannoverscher Grafenstand für Edzard Mauritz Freiherr zu Inn- und Knyphausen.
Am 01.01.1900 preußischer Fürstenstand ( in primogenitur) für Edzard Graf zu Innhausen und Knyphausen (1827-1908).
Wappen (1588): Geviert mit von Grün und Schwarz gespaltenem Herzschild belegt, darin ein gekrönter silberner Löwe (+ v. Manninga); 1 und 4 in Gold ein schwarzer Löwe (Stammwappen), 2 und 3 in Silber ein schwarzer Drache mit ausgebreiteten Flügeln und goldenem Halsring (+ v. Upleward).  3 gekrönte Helme; auf dem rechten mit schwarz-goldenen Decken der schwarze Löwe wachsend zwischen offenem, rechts goldenen, links schwarzen Fluge (Stammwappenhelm), auf dem mittleren mit grün-silbernen Decken ein goldener Pelikan mit Jungen im Nest vor 7 grün und schwarz geteilten Fähnchen an goldenen Stangen (+ v. Manninga), auf dem linken mit schwarz-silbernen Decken der Drache wachsend (+ v. Upleward).  Schildhalter: 2 widersehende golden-bewehrte schwarze Greifen.  Wahlspruch: Veritas vincit.«  (S. 289, Gotha. Genealog. Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser, Teil A, 90. Jg. 1940).
Innhausen und Knyphausen.  Ref. Conf. – Ostfriesisches Uradelsgeschlecht - Die einzige noch übrig gebliebene alte ostfriesische Dynasten-Familie, die, neben vielen andern Gütern, die beiden reichsunmittelbaren Herrschaften Jnnhausen u. Knyphausen besaß.  Ueber die Art und Weise, wie sie die Herrschaft Knyphausen durch einen Prozeß mit Oldenburg verlor, siehe den Artikel „Bentinck,“ wobei noch zu bemerken ist, daß die Herrschaft Jnnhausen, die nie streitig war, durch den Vergleich mit Oldenburg auch auf letzteres überging. - Kaiser Rudolph II. erhob im J. 1588 die Familie in den Reichsfreiherrenstand und ein Zweig derselben, der jetzt ausgestorben ist, erlangte unter Kaiser Leopold I. im J. 1694 die reichsgräfl. Würde.  Kaiser Ferdinand II. verlieh im J. 1635 dem jedesmaligen Besitzer des aus der Herrschaft Lützburg nebst Zubehörungen bestehenden Majorats in Ostfriesland den Titel eines „Edlen Herrn zu Lützburg und Bergum.“ - Jm J. 1815, nach der Einverleibung Ostfrieslands in das Königreich Hannover, wurde Frhr. Edzard Mauritz (+ 29. Januar 1824) von dem Prinzen-Regenten von Großbritannien und Hannover mit seiner Nachkommenschaft in den Grafenstand erhoben. - Freiherr Dodo zu Jnn- und Knyphausen, k. schwed. Feldmarschall, hatte vom Könige Gustav Adolph zur Belohnung s. Dienste im 30jähr. Kriege die Stadt und das Amt Meppen nebst Zubehörungen in Westphalen als erbliches Eigenthum erhalten.  Seine Witwe verkaufte jedoch diese Dotation wieder an d. Kurfürsten Karl Ludwig v. der Pfalz.«  (S. 260, Genealog. Taschenbuch der deutschen gräflichen Häuser, 9. Jg. 1836)

 

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