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Herren und Freiherren Löw von und zu Steinfurth

Die Löw von und zu Steinfurth sind ein ursprünglich der mittelrheinischen Reichsritterschaft zugehöriges Niederadelsgeschlecht mit erster urkundlicher Nennung im Jahre 1265, das seit 1806 nach Verlust seiner reichsunmittelbaren Stellung unter die Hoheit des Großherzogtums Hessen kam. Die fortlaufende Stammreihe der Adelsfamilie beginnt mit dem Ritter „Erwinus dictur Leo de Stenford“ im Jahre 1301, dessen Söhne Wilhelm und Gilbrecht sich schon „Loewen von Steinfurth“ nannten, vermutlich nach ihrem in der Wetterau gelegenen Rittersitz Steinfurth. Im ausgehenden Mittelalter gehörten die Löw zu den wichtigen Burgmannenfamilien der Burgmannschaft in der Wetterauer Reichsburg Friedberg. Unter den Burgmannen der Reichsburg Friedberg stellten die Löw von Steinfurth zwischen 1473 und 1806 mit insgesamt 30 die größte Mitgliederzahl und darüber hinaus insgesamt 5 Burggrafen der Burggrafschaft Friedberg, d.h. Souveraine, die von den Burgmannen gewählt wurden. Anfang des 15. Jahrhunderts konnte die Familie ihren Besitz durch Erwerb eines Anteils an der Ganherrschaft Staden um die Burg Staden bei Florstadt erweitern. Laut Familienvertrag von 1537 galt die ungeteilte Erbfolge in männlicher Linie. 1710 teilte sich das Geschlecht in eine ältere Linie mit Sitz in  Steinfurth und eine jüngere Linie mit Sitz in Staden.
Reichfreiherrenstand seit 1680. Ab dem 18. Jahrhundert war der Titel Freiherr für alle reichsritterschaftlichen Adelsfamilien üblich, wobei die Löw von Steinfurth bereits 1680 formal in den Reichsfreiherrenstand erhoben wurden.
Nach 1806 wurden die Angehörigen der Familie in Form der hessisch-darmstädtischen Standesherren dem hessischen Adel gleichgestellt.

Angehörige des Adelshauses

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