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Herren und Freiherren von Cornberg

Die Herren und Freiherren von Cornberg sind ein ursprünglich hessisches Adelsgeschlecht, als dessen Stammvater Philipp Wilhelm von Cornberg (1553-1616), der illegitime Sohn des Landgrafen Wilhelm IV. von Hessen-Kassel (1532-1592) aus einer nichtehelichen Beziehung mit Elisabeth Wallenstein (geb. nach 1530), genannt wird. Der Adelsname "von Cornberg" leitet sich ab von dem (1527 aufgehobenen) hersfeldischen Tochterkloster Cornberg, das Landgraf Wilhelm IV. seinem außerehelich geborenen Sohn „Philippus Wilhelmus Casselanus“ 1574 als erbliches Mannlehen übereignet hatte, der sich daraufhin "Philippus Wilhelmus de Cornberg" nannte. Den Reichsadelsbrief als "von Cornberg" erhielt diese Bastardlinie des Hauses Hessen in Person des Philipp Wilhelm von Cornberg allerdings erst am 29.03.1597 von Kaiser Rudolph II.. Mit dem Amt Auburg einschließlich des Dorfes Wagenfeld in der Grafschaft Diepholz kam 1592 ein weiteres Mannlehen an den Stammvater des Adelsgeschlechts, der 1598 dem neuen Landgrafen, seinem Halbbruder Moritz von Hessen, Cornberg abtrat und dafür neben einer Zahlung von 10.000 Reichstalern mit dem Dorf Richelsdorf in Hessen belehnt wurde. Im weiteren Verlauf seines Lebens erwarb er Besitzungen, Güter und Zinsgefälle in Hessen sowie in Westfalen ( Minden, Lübbecke, Rittergut Hüffe). Nach dem Tod Philipp Wilhelms von Cornberg teilten seine Söhne den familienbesitz auf, wobei mit der Richelsdorfer Linie und 4 westfälischen Zweigen insgesamt 5 Linien derer von Cornberg entstanden:

1. Richelsdorfer Linie: erlosch 1739 und wurde von einem Zweig der Auburger Linie übernommen
(neue Richelsdorfer Linie, die 1935 erlosch)
2. Hüffer Linie, starb 1725 mit Moritz Alexander von Cornberg aus.
3. Lübbecker Linie, blüht seit 1879 bis heute als freiherrliche Linie fort. 
4. Auburger Linie: starb 1926 aus
5.  Kettenbacher Linie

Standeserhebungen:
1. 1597 Reichsadelsbrief
2. 1777 Aufnahme in die Althessische Ritterschaft
3. 1879 Freiherrenstand (Sachsen-Coburg-Gothaische Anerkennung des Freiherrenstandes für Christian Wilhelm von Cornberg, s. unter Punkt 6)
4.
1883 Preußische Genehmigung zur Führung des Freiherrentitels für den königlich-hannoverschen Kammerrat Karl Friedrich Ludwig Viktor
     von Cornberg (1815-1891)
und seinen Vetter Otto Carl Wilhelm Joseph von Cornberg (1812-1883) durch König Wilhelm I. von Preußen.
5. 
Durch Kabinettsorder vom 17.1.1803 wurde der 1801 als Philipp Georg Montegrain legitimierte natürliche Sohn des preußischen Landrats Philipp 
     Wilhelm von Cornberg auf Lübbecke (1759-1811) und der Elisabeth Schortmann (gest. 1784) mit dem Namen „Philipp Georg von Cornberg“ in
     den preußischen Adelsstand erhoben.
6. Der Sohn des o.g .Philipp Georg von Cornberg , Christian Wilhelm von Cornberg (1816-1882) erhielt 1879 den Freiherrentitel.
    Dieser freiherrliche Zweig der Familie existiert bis heute.

Angehörige des Adelshauses

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