Ritter, Herren, Freiherren und Grafen von Eickstedt
Eickstedt: Ursprünglich altmärkisches Uradelsgeschlecht mit dem Stammhaus Eichstedt (altmärkisches Dorf im heutigen Landkreis Stendal), dessen Vorväter schon 1163 mit Hinricus de Ekstede et Tidericus de Ekstede urkundlich genannt werden. Tidericus scheint einer der Stammväter des altmärkischen Stammes gewesen zu sein. Um 1280 wanderte die Familie aus der Altmark in die Uckermark und nach Pommern ein.
Die bewiesene, bis heute durchlaufende Stammreihe des nun pommerschen Adelsgeschlechts derer von Eickstedt beginnt mit einem 1269-1299 erwähnten Ritter Friedrich von Eickstedt (gest. 1309). 1309 finden sich Angehörige der Familie auf der Burg Rothenklempenow, einer Grenzfeste zwischden Pommern und der Mark.
1357 erhalten die pommerschen Eickstedts die Erbkämmererwürde vom Herzogtum Pommern-Stettin und Pommern-Wolgast. Seit dem 14. Jahrhundert zählt die Familie zu den schlossgesessenen Geschlechtern Pommerns, was eigentlich das Tragen des Freiherrentitels erlaubte, jedoch in Pommern zu dieser Zeit nicht üblich war. 1753 Verleihnung der Grafenwürde an zwei Eickstedts mit dem Beinamen von Peterswaldt. 1814 erlischt diese Grafenwürde wegen fehlender "Descendens der Gegraften".
1840 erneute Verleihung des preußischen Grafentitels nach dem Erstgeburtsrecht aus adliger Ehe, wobei der Grafentitel an den Besitz von Rothenklempenow gebunden war.
Quellen:
http://www.eickstedt.de/familie.htm
Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon, Dritter Band, Herausgeber: Prof. Dr. E.H. Kneschke; Leipzig 1861; S. 63-65.
Neues preußisches Adelslexicon unter dem Vorstande des Freiherrn L. v. Zedlitz-Neukirch; Zweiter Band; Leipzig 1836; S. 117-119