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Herren, Freiherren, Reichsgrafen, Grafen und Fürsten zu Putbus

Adelsfamilie zu Putbus (Podebusk, Pudbusk, Podebusch): Von der Insel Rügen stammendes slawisches Adelsgeschlecht, dessen enge Verwandschaft mit den Fürsten von Rügen (1), wohl im Sinne einer (apanagierten) Nebenlinie der Fürsten von Rügen (3), sehr wahrscheinlich ist. Als möglicher Ahnherr des Hauses zu Putbus gilt

der 1193 urkundlich erwähnte Stoislaw von Rügen (1), ein apanagierter Prinz aus der Familie der Fürsten von Rügen (3), der nach der unbewiesenen Behauptung des pommerschen Chronisten und Historikers Thomas Kantzow (5) ein Sohn des Fürsten Ratislaus (Ratze) von Rügen war. Dieser Stoislaw hatte umfangreichen Grundbesitz auf Rügen (das Land Reddewitz, das spätere Mönchgut, die Kirchspiele Vilmnitz und Lanken sowie das Gebiet um Streu am Kleinen Jasmunder Bodden) und auf dem Festland, wo er das Gebiet um das heutige Brandshagen, südlich von Stralsund, besaß. Die seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts als Begräbnisstätte der Familie von Putbus genutzte Kirche St. Maria Magdalena zu Vilmnitz ist vermutlich auf den Putbuser Stammvater Stoislaw zurückzuführen.
 Die Namensbezeichnung "Putbus" wurde erstmals 1286 erwähnt, ab Mitte des 14. Jahrhunderts generell von allen Familienangehörigen angenommen. Nach dem Aussterben des Fürstenhauses Rügen im Jahre 1325 wurden die Herren von Putbus Lehensmänner der Herzöge von Pommern-Wolgast. Seit dem 13. Jahrhundert bestanden verwandschaftlich Beziehungen zwischen den herren von Putbus und dem dänischen Adel (6), was dazu führte, dass Mitglieder der Familie in dänischen Diensten standen und hohe staatliche und kirchliche Ämter bekleideten. Als Beispiel mag hier Henning II. von Putbus (Henning Podebusk; gest. 1388) genannt werden, der nach dem Tod des dänischen Königs Waldemar IV. (1321-1375) zeitweilig die Staatsgeschäfte führte.
Die Söhne des Nicolaus II. von Putbus (Pudbusk) führten 1483 eine Erbteilung durch, wobei Pridbor V. Pudbusk (erwähnt 1479, gest.1545), Oberhauptmann zu Ripen und Reichsrat in Dänemark eine Dänische- oder Pridborische Linie und Woldemar II. (erwähnt 1479-1521) eine Rügensche- oder Woldemarsche Linie der Adelsfamilie von Putbus gründeten. Pridbor V. erhielt die väterlichen Erbgüter in Dänemark, während Woldemar II. die Herrschaft Putbus auf Rügen zufiel. 1652 erhielt die Woldemarsche (Waldemarsche) Linie das pommersche Erbmarschallamt. Mitglieder der waldemarschen Linie traten mit Georg von Putbus (gest. vor 3/1553) zur Reformation über und standen in kaiserlichen und pommerschen Diensten.
Nachdem die Waldemarsche oder Rügensche Linie 1702 mit dem kinderlosen Tod Ernst Ludwigs II. zu Putbus (17.12.1649-06.10.1702) im Mannesstam erloschen war, erbte die Dänische- bzw. Pridborische Linie die Herrschaft Putbus auf Rügen. Besitzer der Herrschaft Putbus wurde zunächst Malte I. Herr zu Putbus, dann sein Sohn Graf Moritz Ulrich und danach dessen Sohn Graf Malte Friedrich (Malte II.) zu Putbus, der Vater des späteren Fürsten Wilhelm Malte I. zu Putbus (1783-1854). Mit dem Tod des Fürsten Wilhelm Malte I. zu Putbus starb die Familie Putbus 1854 im nachfolgeberechtigtem Mannesstamm aus. Wilhelm Maltes Enkelsohn Wilhelm Carl Gustav Malte Graf von Wylich und Lottum (1833-1907), Sohn der ältesten Tochter des Fürsten zu Putbus (Clothilde zu Putbus), erbte Fürstentitel und Majoratsbesitz Putbus und nannte sich Wilhelm Malte II. Fürst zu Putbus. Nach dem Tod ihres Vaters, des Fürsten Malte II. zu Putbus, erbte Marie Reichsgräfin von Wylich und Lottum1907 als älteste Tochter des Fürsten Fürstentitel und Majorat. Ihr Ehemann, Franz von Veltheim (13.07.1848-30.01.1927) trug ab 1908 den Titel eines Fürsten zu Putbus.
Nach ihrem kinderlosen Tod 1930 erbte ihre Schester Asta Eugenie Reichsgräfin von Wylich und Lottum (1860-1934) Fürstentitel und Majorat zu Putbus. Nach ihrem ebenfalls kinderlosen Tod trat ihr Neffe  Malte von Veltheim, der Sohn ihrer Schwester Grafin Viktoria von Wylich und Lottum (1861-1933), die Nachfolge im Fürstenhaus zu Putbus an. Er erhielt allerdings nur die Genehmigung, sich ohne Fürstentitel Malte von und zu Putbus nennen zu dürfen.

Standeserhebungen:

1652 Pommersches Erbmarschallamt
1672 Dänischer Freiherrenstand
für Moritz (Maurids) von Putbus bzw. die dänische Linie der Familie
1727 Reichsgrafenstand durch Kaiser Karl VI. für Freiherr Malte I. von Putbus
1728 erbliche Würde eines Landmarschalls von Vorpommern und Rügen
1807 Schwedischer Grafenstand
1807 Schwedischer Fürstenstand
für Wilhelm Malte I. zu Putbus und seine Nachkommen
1815 Preußische Bestätigung des Fürstenstandes durch König Friedrich Wilhelm III. von Preußen (nachdem Schwedisch-Vorpommern an
          Preußen gekommen war)

Literaturhinweise:

 1. Schoebel, Martin, „Putbus“, in: Neue Deutsche Biographie 21 (2003), S. 16-18 [Onlinefassung]; 
     URL: http://www.deutsche-biographie.de/pnd128846682.html
 2. Neues preussisches Adels-Lexicon von Leopold Zedlitz-Neukirch. Vierter Band. Leipzig 1837. S. 65-66
 3. Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon von Ernst Heinrich Kneschke. Siebenter Band. Leipzig 1867. S. 284-285
 4. Malte Fürst und Herr zu Putbus. Aus: Wehrmeister: Pommersche Lebensbilder, 1. Band, S. 63-50,
     herausgegeben von der Landesgeschichtlichen Forschungskommission für Pommern. Stettin: Leon Sauniers, 1934
 5.
Thomas Kantzow: Pomerania. Oder Ursprunck, Altheit und Geschichte der Völcker und Lande Pomern, Caßuben, Wenden, Stettin, Rhügen. 
     In vierzehn Büchern, hrsg. von Johann Gottfried Ludwig Kosegarten.
1. Band, Mauritius, Greifswald 1816–1817, S. 132
 6. http://www.rambow.de/malte-fuerst-zu-putbus.html

 

 

 

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