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Herren und Freiherren von Grüter, von Grüter-Diepenbroick, von Diepenbroick-Grüter, von Grüter-Morrien

(Diepenbroick-)Grüter (des Stammes von Grüter):  Evangelisch. - Westfälischer Uradel der Grafschaft Mark, der mit Heinricus de Grüter als Zeugen des Grafen Adolph IV. von der Mark 1346 urkundlich (Stadtarchiv Camen) zuerst erscheint und dessen Stammreihe mit Hermann, 1479, Herrn auf Werdringen, beginnt. - Preußische Namen- und Wappenvereinigung als „Diepenbroick-Grüter“ 29. Jan. 1824 (für die Nachkommen des + Johann Adolf Gustav Adam von Grüter, dessen erste Gemahlin Wilhelmine geb. Freiin von Diepenbroick die Letzte ihrer Linie gewesen war); preußischer Freiherr (primog.) Berlin 15. Okt. 1840 (für Ludwig von Diepenbroick-Grüter Königl. preuß. Landrat) und Erdmannsdorf 24. Sept. 1841 (für dessen fünf Brüder); laut preußischem Diplom Baden-Baden 2. Aug. 1861 wurde der Freiherrenstand auf die gesamte eheliche Nachkommenschaft dieser sechs Brüder ausgedehnt (vgl. Jahrg. 1885). – Wappen: (1824): Geviert; 1 und 4 in Rot 2 abwärts-geschrägte Schwerter mit schwarzem Griff, goldenem Stichblatt und Knopf (v. Diepenbroick), 2 und 3 in Silber zwei rote Schildchen nebeneinander (Stammwappen).  2 Helme mit rot-silbernen Decken; auf dem rechten die Schwerter, auf dem linken gekrönten ein ein rotes Schildchen einschließendes natürliches Hirschgeweih.«  (S. 248, Gotha. Genealog. Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser, Teil A, 90. Jg. 1940)

Grüter-Morrien: Ein in der Person des Carl Grüter(-Morrien) in die Adelsmatrikel der Preussischen Rheinprovinz unter der Nr. 89 der Klasse der Edelleute eingetragenes Geschlecht. Die Familie von Morrien war ein gegen Ende des 18. Jahrhunderts ausgestorbenes Geschlecht und besaß bis 1691 das Erbmarschallam von Münster und erhielt am 28.01.1670 den Reichsfreiherrenstand. Nach Erlöschen des Stammes kam Name und Wappen der von Morrien an einen Zweig der von Grüter unter dem Namen "von Grüter-Morrien".
 

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