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Herren, Freiherren und Grafen von der Borch

von der Borch:  Evangelisch und katholisch. Westfälischer Uradel, der mit den Brüdern Johann und Hermann von der Borch 1328 urkundlich (Orig. im Archiv von Lippe-Detmold, abgedr. in den Lippischen Regesten von O. Preuß und A. Falkmann, 2. Band, Nr. 720) zuerst erscheint und dessen Stammreihe mit Hermann von der Borch, 1380, beginnt. - Preußische Genehmigung zur Fortführung des Freiherrentitels . . 31. Juli 1847 (für Karl von der Borch, Herrn auf Holzhausen, und seine Geschwister). - Besitz: Das am 18. Jan. 1840 gestiftete Fideikommiß Holzhausen (seit 1448 im Besitz der Familie) wurde 1925 aufgelöst; Holzhausen und Pömbsen (letzteres seit 1864 im Besitz der Familie) bilden jetzt ein Waldgut von 1486 ha; ferner das Erbstammgut Schönebeck (271 ha, freier Besitz), Kr. Blumenthal (Stade), Provinz Hannover. - Wappen (Stammwappen): In Silber 3 (2, 1) natürliche Raben.  Auf dem gekrönten Helme mit schwarz-silbernen Decken ein Rabe zwischen offenem schwarzen Fluge.«  (S. 59, Gotha. Genealog. Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser, Teil A, 90. Jg. 1940).

Mit Friedrich von der Borch (gest. 1492), Vasall des Deutschen Ordens, tritt das Geschlecht 1442 in Estland auf. Der kurländische Zweig des Adelsgeschlechts von der Borch wurde von Kaiser Maximilian I. in den Reichsgrafenstand erhoben und zwar mit der Bestimmung, das Lubeschitz, die Besitzung der Familie, als Grafschaft betrachtet werden sollte und die Grafen von der Borch-Lubeschitz sich zugleich Barone von Borchland nennen sollten. Michael Johann Reichsgraf von der Borch-Lubeschitz, Baron von Borchland  (1753-1810) wurde am 17.03.1783 von Kaiser Joseph II. in allen vom deutschen Kaiserhaus empfangenen Titeln und Würden bestätigt.

Quelle:
Kneschke, E.H.:
Deutsche Grafenhäuser der Gegenwart. Erster Band. A-K.  Leipzig 1852. S. 104-106

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