Die Herren von Raschkau (Raschke, Raschkow, Raschkauw)
Raschkau (Raschkauw). Evangelisch. - Märkischer Uradel der Landschaften Jüterbog und Dahme, der mit Johann genannt Rasik 1286 (s. v. Mülverstedt, Dipl. Ilburg. Band I, S. 71, Magdeburg 1877) und Johann von Raskow 1323 (s. v. Mülverstedt, Die von Oppen, Band I, S. 9, Magdeburg 1893) zuerst urkundlich erscheint und in Dahme frühzeitig mit Burgmannsgütern angesessen war. Der Name wechselt zwischen Raske, Raßke, Rassigk, von Rasche, von Raszke, von Raschke, von Raschkow, von Raschkau und von Raschkauw. - Wappen: a) früher: In Silber ein schreitendes Reh; b) seit 1550: In Blau ein aufgerichteter silberner Wolf. Auf dem gekrönten Helme mit blau-silbernen Decken der Wolf wachsend.« (S. 622, Gotha. Genealog. Taschenbuch der Uradeligen Häuser, 16. Jg. 1915)
Kneschke (Lit.-Angabe s.u.) beschreibt das Wappen folgendermaßen: Schild von Rot und Gold der Länge nach geteilt, mit zwei geharnischten, silbernen Armen, welche ein mit der Spitze nach unten gekehrtes Schwert halten. Er weist aber auch darauf hin, dass Dietrich von Raschkau zu Vorberg und Redlitz bei Calau und Amtmann zu Beeskow, der Vater einer Anna von Raschkau, 1577 nach Freiherr v. Ledebur ein Siegel führte, in welchem ein gehendes zu sein scheint. Das Adelsgeschlecht war nach Kneschke im Brandenburgischen und Sächsischen begütert.
Quelle:
Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon im Vereine mit mehreren Historikern. Heraugegeben von Prof. Dr. Ernst Heinrich Kneschke. Siebenter Band. Leipzig. Friedrich Voigt. 1867, S. 347