Larisch, Larisch von Groß-Nimsdorff und Larisch von Mönnich (Herren, Freiherren und Grafen)
Larisch (von Larisch und Groß-Nimsdorff sowie Larisch von Moennich): Evangelisch und katholisch. - Oberschlesischer Uradel, der mit Arnold, Vogt von Ober-Glogau, und Gottfried, Schulz von Glesin (Gläsen), Kr. Loebschütz, 24. Dez. 1311 urkundlich (Cod. dipl. Sil. XVI, S. 208) zuerst erscheint, von denen ersterer 28. März 1319 mit dem Winzermesserwappen siegelt. 1368 tritt Hilarius von Gläsen, genannt auch „Laris von Nimsdorf“, auf, aus welcher Diminutivform von Hilarius der spätere Name „Larisch“ entstanden ist. - Wappen: In Rot zwischen 2, mit den Schneiden einander zugekehrten golden-begrifften sichelförmigen silbernen Winzermessern (Sicheln) ein durch eine goldene Blätterkrone gestecktes aufgerichtetes goldenes Lilienzepter. Auf dem gekrönten Helme mit rot-goldenen Decken 3 (rot, golden, rot) Straußenfedern.« (S. 284, Gotha. Genealog. Taschenbuch der Adeligen Häuser, Teil A, 41. Jg. 1942).
Die Familie teilte sich am Ende des XV. Jahrhunderts in zwei Hauptstämme, den I. mit dem Beinamen Elguth (auch Ellguth, Elgott, slavisch Lhotta), der noch in der Mitte des XVI. Jahrhunderts die Güter Elguth, Zülz, Ottok u. a. bei Neustadt, Oberschlesien, besaß, dann aber nach dem Fürstentum Teschen, Österr.-Schles., übersiedelte und dort u. a. auch die Herrschaft Karwin erwarb, aus der ein Majorat wurde. Der II. Stamm, Groß-Nimsdorff (slavisch Naczeslawice), blieb in Oberschlesien und verzweigte sich stark. - W.: In Rot ein zwischen zwei sichelförmigen, mit den Schneiden einander zugekehrten silbernen Weinmessern an goldenen Griffen pfahlweise aufgerichtetes, durch eine goldene Krone gestecktes goldenes Zepter. Auf dem gekrönten Helme mit rot-goldener Decke eine goldene Straußfeder zwischen zwei roten.« (S. 484, Gotha. Genealog. Taschenbuch der Adeligen Häuser, 4. Jg. 1903).
Standeserhebungen:
- Böhmischer Freiherrenstand am 04.08.1654 für den Stamm Ellguth in Person des Johann Friedrich Heinrich von Larisch auf
Ellguth und Karwin, Kaiserlicher Landeshauptmann des Fürstentums Teschen. Da er unvermählt blieb, ging die Freiherren-
würde auf seinen Bruder Johann Franz Wilhelm von Larisch über.
- Böhmischer Grafenstand für den Stamm Ellguth 1748 für Franz Johann de Matha Wilhelm Freiherrn von Larisch (1698-1764).
Nachdem sein Enkel Johann Graf von Larisch Freiherr von Ellguth und Karwin (1766-1820) 1790 die Freiin Anna Maria
von Moennich (1771-1829), Erbtochter der von Moennich, geheiratet hatte, kam es zur Namen- und Wappenvereinigung der von
Larisch und von Moennich unter dem Namen Graf Larisch von Moennich, was am 24.01.1791 vom Kaiser Leopold II. bestätigt
wurde.
- Stamm Groß-Nimsdorff:
Am 03.02.1830 Preußische Erlaubnis, den Namen von Larisch und Groß-Nimsdorff für das Gesamtgeschlecht in Schlesien
führen zu dürfen. Aus genannter Linie erhielt in Österreich Adrian von Larisch und Groß-Nimsdorff auf Bulowice in Galizien
die Erlaubnis, den Namen Freiherr von Larisch und Groß-Nimsdorff zu führen.
Bereits am 22.04.1720 wurde das Haus Groß-Stein des Stammes Groß.Nimsdorff in den böhmischen Freiherrenstand
erhoben.
Quellen:
Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon im Vereine mit mehreren Historikern. Heraugegeben von Prof. Dr. Ernst Heinrich Kneschke. Fünfter Band. Leipzig. Friedrich Voigt. 1864. S. 399-401
Kneschke, Ernst Heinrich: Deutsche Grafenhäuser der Gegenwart. Band 2. L-Z. Leipzig T.O. Weigel. 1853. S. 9-10