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Freiherren und Grafen von Harrach

Harrach (Herren, Freiherren und Grafen von Harrach): Altes österreichisches Adelsgeschlecht, das urkundlich erstmals 1195 erwähnt wird. Die Adelsfamilie stammt von einem ursprünglich böhmischen Rittergeschlecht ab, dessen Name sich von  dem ehemaligen Stammschloss Harrahk bei Krumau im Budweiser Kreis ableitet. Schon im 13. Jahrhundert kam eine Linie des Stammes nach Österreich ob der Enns.
Die vollständige Stammreihe des Adelshauses beginnt im 13. Jahrhundert mit Przibislaus von Harrach (gest. 1289), dessen Söhne den böhmischen Stamm fortsetzten sowie eine Linie in Österreich ob der Enns gründeten.
Die in Österreich und Böhmen begüterte Familie zählte zum österreichischen Hochadel. Das oberösterreichische Adelsgeschlecht stieg im Dienst des Hauses Habsburg auf. Leonhard IV. von Harrach (1514-1590) erhielt von Kaiser Karl V. durch Diplom
vom 04.01.1552 für sich und sein ganzes Geschlecht den Reichsfreiherrenstand. Sein Enkel, Karl Freiherr von Harrach (1570-1628), wurde am 06.11.1627 von Kaiser Ferdinand II. in den Reichsgrafenstand erhoben. Gleichzeitig wurde die 1524 von der Familie erworbene Herrschaft Rohrau in Niederösterreich zur Grafschaft ernannt. Seitdem lautete der vollständige Titel Graf bzw. Gräfin von Harrach zu Rohrau.
Das gräfliche Haus Harrach teilte sich Anfang des 17. Jahrhunderts, abgesehen von den 1732 erloschenen böhmischen Harrachs, in eine ältere Linie zu Rohrau (1886 mit dem Tode von  Anton Leonhard XI. Graf von Harrach zu Rohrau erloschen) und eine jüngere Linie zu Bruck ( Bruck an der Leitha, Niederösterreich, auch Prugg). Die Stifter der beiden Linien waren die Söhne des Grafen Karl von Harrach, Karl Leonhard I. (1594-1645) und Otto Friedrich (1610-1639). Die jüngere Linie zu Bruck hatte in Person von Graf Ferdinand Bonaventura Anton von Harrach (1636-1706) die  Reichsstandschaft
 mit Sitz und Stimme im schwäbischen Reichsgrafenkollegium erlangen können.

Angehörige des Adelshauses

Adelsgeschlechter
 
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