Adelsfamilie von Blücher
Adelsfamilie von Blücher: Uradelsgeschlecht in Mecklenburg, Pommern und Holstein, dessen Name auf den ältesten Stammsitz Blücher bei Boizenburg a.d. Elbe zurückgeht und das 1214 mit dem lüneburgischen Ministerialen Ulrich von Blücher, dem Stammvater des Geschlechts, erstmals in einer Urkunde erwähnt wird. Drei Angehörige der Familie wurden als Bischöfe von Ratzeburg bekannt (Ulrich von Blücher 1257, Hermann von Blücher 1291–1309 und Wipert von Blücher 1356–1376). Über den mecklenburgischen Grundbesitz hinaus erwarben die Blücher in Pommern zum Ende des 13. Jahrhunderts ebenfalls Grundbesitz. Bald zählten sie zu den Erb- und Schlossgesessenen in Pommern. Um 1760 starb der alte pommersche Ast der Familie von Blücher mit Vincenz von Blücher und seinem Vetter Ludwig von Blücher im Mannesstamme aus. Der bis heute existierenden mecklenburgischen Linie entstammt das wohl bekannteste Mitglied der Familie von Blücher, der preußische Feldmarschall Gebhard Leberecht von Blücher (1742-1819), der am 03.06.1814 preußischen König Friedrich Wilhelm III. in den erblichen Grafenstand erhoben wurde und dem ebenfalls noch 1814 für seine Person die Fürstenwürde als Fürst Blücher von Wahlstatt zuerkannt wurde.
Mit der Verleihung des preußischen Grafentitels begründete Feldmarschall Blücher die Linie der Grafen von Blücher-Wahlstatt. Seinem Enkel, Graf Gebhard Bernhard Carl von Blücher (1799-1875), wurde von König Wilhelm I. von Preußen anläßlich seiner Krönung am 18. Oktober 1861 der seinem Großvater 1814 nur persönlich verliehene Fürstentitel "Blücher von Wahlstatt" in der Primogenitur erblich erneuert. Als Bedingung der Weitervererbung des Fürstentitels galt der ungeteilte Besitz der Fideikommisse Krieblowitz, Wahlstatt, Strachwitz und des Blücher'schen Palastes am Pariser Platz in Berlin.
Konrad von Blücher-Altona (1764-1845), ein Neffe zweiten Grades des Feldmarschalls von Blücher, wurde 1818 wegen seiner Verdienste um die (seinerzeit noch dänische) Stadt Altona in den dänischen Lehnsgrafenstand erhoben und begründete so die (dänische) Linie der Lehnsgrafen von Blücher-Altona.
Eine dritte Linie des Adelsgeschlechts von Blücher, die im Mecklenburgischen begüterte Linie Blücher-Finken, wurde von dem Domherrn und Johanniterritter Ludwig Gerhard Hartwig Friedrich von Blücher auf Fincken in Mecklenburg (21.12.1769-21.07.1836), begründet, der am 13.10.1813 vom preussischen König in den (preussischen) Grafenstand erhoben wurde.
Angehörige des Adelshauses
- Alexander Wilhelm Philipp Blücher von Wahlstatt, Fürst (7)
- Anna Sophie von Blücher
- Anna von Blücher
- August Christian von Blücher
- Bernhardine Friederike von Blücher
- Carl Leopold von Blücher
- Christian Friedrich von Blücher
- Eleonore Lucie von Blücher
- Franz Bernhard Joachim von Blücher (Franz von Blücher-Wahlstatt), Graf
- Gebhard Bernhard Carl Blücher von Wahlstatt, Fürst (2)
- Gebhard Leberecht Blücher von Wahlstatt, Fürst (3)
- Gebhard Leberecht Blücher von Wahlstatt, Fürst (4)
- Gebhard Leberecht von Blücher (Gebhard Leberecht Blücher von Wahlstatt), Fürst (1)
- Gustav Gebhard Franz Blücher von Wahlstatt, Fürst (5)
- Gustav Gotthard von Blücher
- Gustav Karl Frederik von Blücher-Altona, Graf
- Hubert Nikolaus Ernst Gebhard Blücher von Wahlstatt, Graf
- Hugo Nikolaus Gebhard Blücher von Wahlstatt, Fürst (6)
- Konrad von Blücher-Altona (Conrad Daniel Lensgreve von Blücher af Altona), Graf
- Lothar Wilhelm Gebhard Blücher von Wahlstatt, Graf
- Marie Friederike von Blücher (a.d.H. Kittendorf)
- Nikolaus Gebhard Blücher von Wahlstatt, Fürst (8)
- Siegfried Ulrich von Blücher
- Sophia Juliane von Blücher (a.d.H. Plathe, Pommern)
- Sophie von Blücher
- Ulrich Hans von Blücher
- Ulrich Hans von Blücher auf Rosenow
- Vincenz von Blücher