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Grafen und Fürsten zu Stolberg















Das Haus Stolberg gehört zu den ältesten deutschen Grafengeschlechtern. Es wurde erstmals 1210 bezeugt und weist somit eine über 800-jährige Geschichte auf. Über die Abstammung der Grafen zu Stolberg gibt es mehr als zehn verschiedene Thesen. Wenn sich auch für keine der Abstammungstheorien ein eindeutiger Beweis finden konnte, gilt doch eine Abstammung des gräflichen Hauses Stolberg von den im Harz lebenden Grafen von Hohnstein (Grafen von Honstein) als die wahrscheinlichste These. Seit 1210 nannten sich die wohl von den Grafen von Hohnstein abstammenden Edelleute nach der vermutlich im 10. oder 11. Jahrhundert in Stolberg am Südharz erbauten Burg Stolberg (Stalberg) "Grafen von Stolberg". In einer Urkunde von 1210 kommt als erster namentlicher Vertreter des Grafenhauses ein Graf Heinrich zu Stolberg vor, der schon um 1200 als Graf Heinrich von Voigtstedt Erwähnung findet. Sitz des Grafengeschlechts war zunächst auch Voigtstedt bei Artern. Stolberg im Harz wurde est zu Beginn des 13. Jahrhunderts der territoriale Mittelpunkt des Stolberger Adelshauses. Bereits im Jahre 1412 wurden die Grafen zu Stolberg in den Reichsgrafenstand erhoben. Nach dem Tode des Grafen Heinrich von Wernigerode erbten die Stolbergs 1429 diese reiche Harzgrafschaft und nannten sich fortan in ihrer älteren Hauptlinie Grafen zu Stolberg-Wernigerode.
1548 teilte sich das Grafenhaus Stolberg (nach der 1539 eingeführten Reformation) auf in eine rheinische Linie (1631 erloschen) und in eine Harzer Linie.
1645 Teilung der Harzer Linie in die ältere Hauptlinie Stolberg-Wernigerode und die jüngere Hauptlinie
Stolberg-Stolberg,
von denen sich weitere Linien abzweigten. So zweigte sich von Stolberg-Wernigerode 1677 die Linie Stolberg-Gedern ab, die 1742 von Kaiser Karl VII. in den Reichsfürstenstand erhoben wurde und nach dem Erlöschen im Jahre 1804 wieder von Stolberg-Wernigerode beerbt wurde. Die ebenfalls aus der Linie Stolberg-Wernigerode abgezweigte Linie Stolberg-Schwarza starb 1748 aus.
Die jüngere Hauptlinie Stolberg-Stolberg teilte sich 1706 in die beiden Linien Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla. Letztere wurde 1893 gefürstet.
Im Zuge der Mediatisierung mussten sich die reichsunmittelbaren Grafen zu Stolberg-Wernigerode dem Königreich Preußen und die Grafen zu Stolberg-Stolberg sowie die Grafen zu Stolberg-Roßla dem
Kurfürstentum Sachsen unterstellen.
Seit 1890 durfte Otto von Stolberg-Wernigerode mit Genehmigung Kaiser Wilhelms II. den Reichsfürstentitel aus dem Jahre 1742 führen, auf dessen Annahme sein Vorfahre Graf Christian Ernst von Stolberg-Wernigerode seinerzeit  verzichtet hatte.


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