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Herren, Freiherren und Grafen von Diepenbroick














Die von Diepenbroick sind ein westphälisches, dem Münsterlande entsprossenes Uradelsgeschlecht, dessen Stammschloß gleichen Namens im heutigen Kreis Borken der Provinz Westphalen lag, jedoch im 15. Jahrhundert in andere Hände kam; dagegen erwarb die Familie reichen Grundbesitz in anderen Theilen Westphalens, am Niederrhein, dem Herzogthum Geldern, in Hannover und Braunschweig; ein Zweig derselben, welcher am 22. Juli 1719 die reichsgräfliche Würde erhielt, blüht zur Zeit in Württemberg unter dem Namen Gronsfeld-Diepenbroick; eine Erbtochter brachte 1803 den Namen v. Diepenbroick an die Familie von Grüter, welche sich seitdem Diepenbroick-Grüter schreibt.«  (S. 127, Genealogisches Taschenbuch der Ritter- u. Adels-Geschlechter, 4. Jg. 1879).
Preußische Namen- und Wappenvereinigung mit dem Westfälischen Uradelsgeschlecht von Grüter als „Diepenbroick-Grüter“ 29. Jan. 1824 (für die Nachkommen des + Johann Adolf Gustav Adam von Grüter, dessen erste Gemahlin Wilhelmine geb. Freiin von Diepenbroick die Letzte ihrer Linie gewesen war); preußischer Freiherr (primog.) Berlin 15. Okt. 1840 (für Ludwig von Diepenbroick-Grüter Königl. preuß. Landrat) und Erdmannsdorf 24. Sept. 1841 (für dessen fünf Brüder); laut preußischem Diplom Baden-Baden 2. Aug. 1861 wurde der Freiherrenstand auf die gesamte eheliche Nachkommenschaft dieser sechs Brüder ausgedehnt (vgl. Jahrg. 1885). - Wappen (1824): Geviert; 1 und 4 in Rot 2 abwärts-geschrägte Schwerter mit schwarzem Griff, goldenem Stichblatt und Knopf (v. Diepenbroick), 2 und 3 in Silber zwei rote Schildchen nebeneinander (Stammwappen).  2 Helme mit rot-silbernen Decken; auf dem rechten die Schwerter, auf dem linken gekrönten ein ein rotes Schildchen einschließendes natürliches Hirschgeweih.«  (S. 248, Gotha. Genealog. Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser, Teil A, 90. Jg. 1940)
.

Standeserhebungen:
Reichs-, preußischer- und bayerischer Freiherrenstand sowie Reichsgrafenstand und preussischer Grafenstand.
- Reichsfreiherrendiplom 1652 (der 1653), bestätigt in Preußen 1713, für Johann Hermann von Diepenbroick
- Reichsfreiherrendiplom vom 05.10.1652 als Freiherren von Diepenbroick-Impel (-Empel),
- kgl. preuß. Freiherrendiplom am 28.07.1740 für die Brüder Friedrich, Alexander Conrad Carl, Heinrich Ludwig und
  Bertram Philipp Sigismund Albrecht von Diepenbroick und vom 15.10. 1840 und 24.09.1841 mit dem Namen "von
  Diepenbroick-Grüter"
,
- Bayerisches Freiherrendiplom 1845,
- Reichsgrafendiplom 1719 für Johann Bertram Arnold Freiherr von Diepenbroick
- kgl. preuß. Grafendiplom vom 28.07.1740 für den Freiherren von Diepenbroick-Impel im Herzogtum Geldern

 

Angehörige des Adelshauses

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