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Haus Welfen (Jüngere Welfen, Haus Welf-Este)

Die Welfen sind ein ursprünglich fränkisches Adelsgeschlecht, das seit dem frühen 9. Jahrhundert belegt ist und sein Herrschaftsgebiet in karolingischer Zeit zwischen Maas und Mosel errichtete. Als sicherer Urahn der Dynastie gilt Welf, Graf im Schussengau, der 819 als Graf belegt ist und wahrscheinlich um 825 starb. Ein Graf Welf (Welf I., gestorben um 876/881, vermutlich Sohn Konrads des Älteren (gestorben 863/866), gilt als "Stammvater" der süddeutschen WELFEN (schwäbischen Welfen).

Mit Welf III. erlosch die schwäbische Linie des alten Welfenhauses 1055 im Mannesstamm. Name und Besitz der älteren Welfen gingen auf den Sohn seiner Schwester Cuniza (Welf IV.) über, die zuvor den italienischen Markgrafen Alberto Azzo II. von Este geheiratet hatte, der so zum Stammvater der jüngeren Welfen (Haus Welf-Este) wurde.
Welf IV. wurde 1070 von König Heinrich IV. mit dem Herzogtum Bayern belehnt (als Welf I. Herzog von Bayern). Das Herzogtum hatte er von 1070-1077 und von 1096-1101 inne. Das Herzogtum Bayern blieb danach bis 1138 und nach einer 18-jährigen Unterbrechung wieder von 1156-1180  in welfischer Hand:
Welf V. (1073-1120) als Welf II. Herzog von Bayern 1101-1120;
Heinrich der Schwarze (1075-1126) als Heinrich IX. Herzog von Bayern 1120-1126;
Heinrich der Stolze  (1102 oder 1108-1139) als Heinrich X. Herzog von Bayern 1126-1138;
Heinrich der Löwe (gestorben um 1195) als Heinrich XII. Herzog von Bayern 1156-1180.
Das Herzogtum Sachsen wurde von 1137-1138 (Heinrich der Stolze) und von 1142-1180 (Heinrich der Löwe ) durch das Welfenhaus regiert.

1180 verhängt Kaiser Friedrich Barbarossa die Reichsacht über Heinrich den Löwen, wodurch dieser und damit die Welfen die Herzogtümer Sachsen und Bayern verlieren.
Den Welfen blieben die durch Heirat mit sächsischen Fürstentöchtern zuvor ererbten Allodialbesitze um Braunschweig und Lüneburg. Das verbliebene Eigengut der Welfen wurde 1202/1203 unter den Söhnen Heinrichs des Löwen aufgeteilt (Erste welfische Landesteilung nach G. Pischke):
Heinrich (V.) der Ältere von Braunschweig (+1227) erhielt den westlichen Teil des Besitzes (Lüneburg von Hannover bis Göttingen und Dithmarschen), Wilhelm von Lüneburg (+ 1213) den östlichen Teil (Lüneburg) und Otto IV. (+ 1218) erhielt Braunschweig bis zum Unterharz. Da der Sohn Heinrichs des Älteren von Braunschweig früh kinderlos verstarb und auch Otto IV. keine Nachkommen hinterließ, wurde Wilhelm von Lüneburg (+ 1213), Bruder von Heinrich dem Älteren und Otto IV. zum Stammvater aller späteren Welfen. 
Ein letztes Aufflackern der welfischen Opposition zu den Staufern war die Wahl Ottos IV., Sohn Heinrichs des Löwen, 1198 zum Gegenkönig zu Philipp von Schwaben. Nach dessen Ermordung 1208 wurde Otto 1209 durch Papst Innozenz III. zum ersten und einzigen welfischen Kaiser des Heiligen Römischen Reichs gekrönt, schon kurz darauf aber wegen seines Versuchs, Sizilien ins Reich einzugliedern, unter Kirchenbann gestellt. 1214 unterlag Otto in der Schlacht bei Bouvines dem französischen König Philipp II. August und dem Staufer Friedrich II., der 1215 zum Gegenkönig gewählt wurde. Otto IV. starb 1218 auf der Harzburg. Der Staufer
 Friedrich II. wurde sein Nachfolger auf dem Kaiserthron.
1235 wurde auf dem Mainzer Hoftag
durch englische Vermittlung der welfisch-staufische Streit beigelegt. Von Kaiser Friedrich II. erhielt Otto das Kind, Enkel Heinrichs des Löwen, 1235 das neu geschaffene erbliche Herzogtum Braunschweig-Lüneburg.  Die durch den Sturz Heinrichs des Löwen 1180 eingebüsste reichsfürstliche Stellung konnte so wiedergewonnen werden.
Otto das Kind, der Sohn von Herzog Wilhelm von Lüneburg, erwarb für das neu geschaffene Herzogtum Braunschweig-Lüneburg 1246 von der Landgrafschaft Thüringen das Werratal und Münden (Hannoversch-Münden) zurück und verband die aus dem billungischen Erbe um Lüneburg, aus dem brunonischen Erbe um Braunschweig und aus dem northeimischen Erbe zwischen Harz und oberer Leine gekommenen Güter zu einer Einheit.
1267/1269 wurde das Herzogtum von seinen Söhnen geteilt
(Zweite welfische Landesteilung): Johann I.  (1242-1277) erhielt das  Lüneburger Land mit der Stadt Hannover und wurde so zum Gründer des Alten Hauses Lüneburg.
Sein Bruder
Albrecht der Große (Albrecht I.) erhielt das Land um Braunschweig und Wolfenbüttel mit Ländereien in Calenberg und um Göttingen und begründete damit das Alte Haus Braunschweig. Gemeinsamer Besitz des Hauses blieb Braunschweig. 1286 kam es unter den Söhnen Albrechts I. (1236-1279) zu einer  Aufteilung des alten Hauses Braunschweig, nachdem diese zunächst noch unter Vormundschaft ihrer Mutter sowie ihres Onkels, des Bischofs Konrad von Verden gestanden hatten (Dritte welfische Landesteilung):
Wilhelm (1270-1292) erhielt die Gebiete um Braunschweig-Wolfenbüttel, Albrecht II. der Fette (1268-1318) übernahm die ehemaligen northeimischen Gebiete des Herzogtums, außerdem das Gebiet Oberwald, zu welchem die Städte Göttingen, Münden, die Pfalz Grona, Northeim und das Land zwischen Deister und Leine und Kalenberg mit Hannover zählten, und wählte als Herrschaftssitz Göttingen (Begründer der Linie Braunschweig-Göttingen), Heinrich (1267-1322) erhielt das neu gegründete Fürstentum Grubenhagen und wurde dadurch zum Begründer der Grubenhagener Welfenlinie.
Nach Herzog Wilhelms frühem Tod (1292) kamen dessen Gebiete um Braunschweig-Wolfenbüttel an die Linie Braunschweig-Göttingen und damit an seinen Bruder Albrecht den Fetten
(Vierte welfische Landesteilung). Sein Bruder Heinrich blieb nach längerem, für ihn erfolglosen Erbstreit in seinem Fürstentum Grubenhagen.
1345 nahmen Magnus I. der Fromme (1304-1369) und Ernst (1305-1367),Söhne Albrechts II. d. Fetten (1268-1318),
nach dem Tod ihres älteren Bruders, Ottos II. des Milden von Braunschweig-Göttingen, eine Aufteilung der Linie Göttingen vor (Fünfte welfische Landesteilung): Magnus I. der Fromme erhielt das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel, Ernst fiel das Fürstentum Göttingen zu.









 





































































Wappen der Welfen

Angehörige des Adelshauses

Adelsgeschlechter
 
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